Flucht- und Rettungsplan für Ihr Objekt erstellen lassen
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 und ASR A 1.3. Die Zeichnung erfolgt mit CAD-Software,
sodass Pläne später ohne Neuaufnahme aktualisiert werden können. Neben der Neuerstellung übernehmen
wir die Aktualisierung bestehender Pläne und deren Prüfung. Dazu kommen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Bestuhlungspläne
nach Versammlungsstättenverordnung.Zuständig ist Oliver Kienzler, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz und
freier Sachverständiger für betrieblichen und organisatorischen Brandschutz.
Neuerstellung, Aktualisierung und Prüfung
Drei Leistungen, die wir sauber trennen:
- Neuerstellung, wenn für ein Objekt noch kein Plan vorliegt
- Aktualisierung, wenn sich Nutzung, Grundriss oder Rettungswege geändert haben
- Prüfung, wenn ein vorhandener Plan auf Normkonformität kontrolliert werden soll
Weil wir mit CAD arbeiten, ist eine spätere Änderung deutlich günstiger als eine komplette Neuaufnahme.
Feuerwehrplan nach DIN 14095
Der Feuerwehrplan richtet sich an die Einsatzkräfte, nicht an die Belegschaft. Wir prüfen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.
Bestuhlungsplan nach Versammlungsstätten-verordnung
Für Versammlungsstätten erstellen und aktualisieren wir Bestuhlungspläne gemäß VStättV, ebenfalls mit CAD-Software.
Betroffen sind unter anderem Hallen, Vereinsheime, Gastronomie und Eventflächen. Aus der Region arbeiten wir zum Beispiel für die Kultur- und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH.
So läuft eine Anfrage ab
Der Weg zum Angebot ist einfach:
- Sie schildern uns Objekt und Bedarf formlos über das Kontaktformular
- Wir melden uns mit Rückfragen zu Größe, Nutzung und vorhandenen Unterlagen
- Sie erhalten ein unverbindliches Angebot
Häufige Fragen zum Flucht- und Rettungsplan
Nach welcher Norm werden die Pläne erstellt?
Flucht- und Rettungspläne erstellen wir gemäß DIN ISO 23601 und ASR A 1.3. Feuerwehrpläne prüfen wir nach DIN 14095, Bestuhlungspläne richten sich nach der Versammlungsstättenverordnung.
Wann muss ein bestehender Plan aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich am Objekt etwas ändert, was für die Rettung relevant ist. Dazu zählen neue Wände, geänderte Nutzungen, verlegte Ausgänge und neue Standorte von Löschgeräten.
Erstellt OKI auch Pläne außerhalb der Region?
Ja. Neben dem Südschwarzwald und dem Bodenseeraum sind wir auch an der Nordseeküste von Ost- bis Nordfriesland tätig.